Küchen steuerlich absetzen

Der Kauf einer neuen Küche stellt eine bedeutende Investition dar – doch in vielen Fällen lassen sich Teile der Ausgaben steuerlich absetzen. Als Küchenhaus im Grenzgebiet verfügt Inpuncto Küchenwelt über umfassende Erfahrung mit den unterschiedlichen und oft komplexen Regelungen in Deutschland und der Schweiz. Wir bieten Ihnen einen verständlichen Überblick darüber, welche Kosten Sie geltend machen können, noch bevor Sie sich mit den Details beschäftigen.

Moderne Küche in der Trendfarbe sepia mit Anpassung an Dachschräge

Regelung in Deutschland

Private Eigennutzung

In Deutschland spielt die Nutzung eine zentrale Rolle: Wohnen Sie als Privatperson in Ihrer eigenen Immobilie, können Sie zwar die Materialkosten für die neue Küche nicht absetzen, jedoch zumindest die reinen Arbeitskosten für den Einbau. Diese gelten als Handwerkerleistungen und lassen sich bis zu 20% berücksichtigen.

Regelungen in der Schweiz

Private Eigennutzung

In der Schweiz hängt der steuerliche Abzug vor allem davon ab, ob eine Maßnahme als werterhaltend oder wertvermehrend gilt. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, lassen sich lediglich die werterhaltenden Ausgaben für den Ersatz einer bereits vorhandenen Küche steuerlich geltend machen.

Moderne Designküche von Poggenpohl im Stil MODO

Abgeschrieben werden können 20 Prozent der Handwerkerkosten, wenn Sie ihre Einbauküche fachmännisch montieren lassen

Die Höchstabschreibung pro Jahr für Handwerkerleistungen beträgt 1.200 Euro.

Für die steuerliche Absetzung ist eine plausible, separat auf der Rechnung aufgeschlüsselte Montageleistung notwendig.

Der Kostenpunkt darf nur einmal, also nicht zusätzlich in den Betriebsausgaben oder Werbekosten auftauchen.

Helle Küche in Holzoptik im Japandi-Stil

Regelung in Deutschland

Vermietet

In Deutschland richtet sich die steuerliche Behandlung nach der Nutzungsart: Bei vermieteten Immobilien können die gesamten Anschaffungskosten einer Einbauküche über ihre gesamte Nutzungsdauer hinweg vollständig als Werbungskosten (AfA) abgeschrieben werden.

Regelungen in der Schweiz

Vermietet

In der Schweiz entscheidet vor allem die Einstufung der Maßnahme als werterhaltend oder wertvermehrend über die steuerliche Abzugsfähigkeit. Bei vermieteten Immobilien können die Aufwendungen für den Ersatz einer Küche hingegen meist vollständig als Unterhaltskosten abgesetzt werden.

Klassische L-Küche in apricot und weiß mit Paneel-System
Graue, moderne Küche mit Insel und dunklen Glastüren

Gewerbliche Nutzung

Vermietet

Wird eine Küche gewerblich genutzt – etwa in Büros oder im Rahmen einer gewerblichen Vermietung – zählt sie zum Betriebsvermögen und kann in beiden Ländern in der Regel vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Unsere eigene Objektabteilung steht Ihnen hierfür gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.

Küchenkauf mit Steuervorteil:

Gut informiert bares Geld sparen


Ein Küchenkauf kann, je nach Nutzung und steuerlicher Situation, mit finanziellen Vorteilen verbunden sein. Ob für das selbstgenutzte Zuhause, eine vermietete Immobilie oder im gewerblichen Bereich: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Teile der Kosten oder sogar die gesamte Küche steuerlich absetzen. Wer sich frühzeitig informiert, die richtigen Nachweise sammelt und die Nutzung klar dokumentiert, kann langfristig bares Geld sparen. Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Informationen keine individuelle steuerliche Beratung ersetzen. Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern oder je nach Region unterschiedlich angewendet werden. Für verbindliche und individuell zugeschnittene Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Treuhänder.
Klicken Sie jetzt auf die entsprechenden Unterseiten, um alle Details sowie unsere Profi-Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer neuen Küche zu entdecken!

Wird Ihre Küche durch Handwerkerleistungen von Möbelmarkt Dogern aufgebaut werden, entstehen durch die Montage Lohnkosten der Mitarbeiter. 20% dieser Lohnkosten können abgesetzt werden. Die Höchstgrenze liegt jährlich bei 1200 Euro.

Wenn es sich um die erste Einbauküche in einem Neubau handelt, können Sie die Küche nicht steuerlich absetzten. Wohnen Sie in einem Bestandshaus oder -wohnung, dann können Sie die Lohnkosten absetzen.

Nein, Sie können die Lohnkosten für die Küchenmontage nur einmal geltend machen.

Bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung durch eine Bank, denn Barzahlungen gegen Quittung werden nicht anerkannt. Ein Kontoauszug oder Beleg für die Überweisung oder Bareinzahlung reicht als Nachweis aus. Nur so lässt sich der Geldfluss nachweisen und Schwarzarbeit verhindern.

In diesem Fall gelten diese als sogenannte Wirtschaftsgüter und könne über Ihre Nutzungsdauer, in der Regel 10 Jahre, linear abgeschrieben werden.

In diesem Falle gehört die Küche zu Betriebsvermögen, weshalb Ihre Anschaffungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Sie wird folglich in der Regel über 10 Jahre abgeschrieben.

Kleine Geräte und Küchenmöbel unter 800€ können sofort abgeschrieben werden.

In der Schweiz gelten teilweise andere Regelungen. Hier wird zwischen werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen unterschieden. Erstere sind sofort voll steuerlich abziehbar, letztere nicht jedoch sind diese bei der Grundstückgewinnsteuer anzurechnen.