Küchen steuerlich absetzen
Der Kauf einer neuen Küche stellt eine bedeutende Investition dar – doch in vielen Fällen lassen sich Teile der Ausgaben steuerlich absetzen. Als Küchenhaus im Grenzgebiet verfügt Inpuncto Küchenwelt über umfassende Erfahrung mit den unterschiedlichen und oft komplexen Regelungen in Deutschland und der Schweiz. Wir bieten Ihnen einen verständlichen Überblick darüber, welche Kosten Sie geltend machen können, noch bevor Sie sich mit den Details beschäftigen.
Regelung in Deutschland
Private Eigennutzung
In Deutschland spielt die Nutzung eine zentrale Rolle: Wohnen Sie als Privatperson in Ihrer eigenen Immobilie, können Sie zwar die Materialkosten für die neue Küche nicht absetzen, jedoch zumindest die reinen Arbeitskosten für den Einbau. Diese gelten als Handwerkerleistungen und lassen sich bis zu 20% berücksichtigen.
Regelungen in der Schweiz
Private Eigennutzung
In der Schweiz hängt der steuerliche Abzug vor allem davon ab, ob eine Maßnahme als werterhaltend oder wertvermehrend gilt. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, lassen sich lediglich die werterhaltenden Ausgaben für den Ersatz einer bereits vorhandenen Küche steuerlich geltend machen.
Abgeschrieben werden können 20 Prozent der Handwerkerkosten, wenn Sie ihre Einbauküche fachmännisch montieren lassen
Die Höchstabschreibung pro Jahr für Handwerkerleistungen beträgt 1.200 Euro.
Für die steuerliche Absetzung ist eine plausible, separat auf der Rechnung aufgeschlüsselte Montageleistung notwendig.
Der Kostenpunkt darf nur einmal, also nicht zusätzlich in den Betriebsausgaben oder Werbekosten auftauchen.
Regelung in Deutschland
Vermietet
In Deutschland richtet sich die steuerliche Behandlung nach der Nutzungsart: Bei vermieteten Immobilien können die gesamten Anschaffungskosten einer Einbauküche über ihre gesamte Nutzungsdauer hinweg vollständig als Werbungskosten (AfA) abgeschrieben werden.
Regelungen in der Schweiz
Vermietet
In der Schweiz entscheidet vor allem die Einstufung der Maßnahme als werterhaltend oder wertvermehrend über die steuerliche Abzugsfähigkeit. Bei vermieteten Immobilien können die Aufwendungen für den Ersatz einer Küche hingegen meist vollständig als Unterhaltskosten abgesetzt werden.
Gewerbliche Nutzung
Vermietet
Wird eine Küche gewerblich genutzt – etwa in Büros oder im Rahmen einer gewerblichen Vermietung – zählt sie zum Betriebsvermögen und kann in beiden Ländern in der Regel vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Unsere eigene Objektabteilung steht Ihnen hierfür gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.
Küchenkauf mit Steuervorteil:
Gut informiert bares Geld sparen
Ein Küchenkauf kann, je nach Nutzung und steuerlicher Situation, mit finanziellen Vorteilen verbunden sein. Ob für das selbstgenutzte Zuhause, eine vermietete Immobilie oder im gewerblichen Bereich: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Teile der Kosten oder sogar die gesamte Küche steuerlich absetzen. Wer sich frühzeitig informiert, die richtigen Nachweise sammelt und die Nutzung klar dokumentiert, kann langfristig bares Geld sparen. Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Informationen keine individuelle steuerliche Beratung ersetzen. Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern oder je nach Region unterschiedlich angewendet werden. Für verbindliche und individuell zugeschnittene Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Treuhänder.
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