Steuerliche Absetzung in Gewerblicher Nutzung
Wenn ein Vermieter oder Eigentümer eine Küche in einer gewerblich genutzten Immobilie einbaut, gelten die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben bzw. geschäftsmäßig begründeter Aufwand. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz können die Kosten vollumfänglich steuerlich abgesetzt werden.
Was können Sie bei Ihrer Küche absetzen?
Was absetzbar ist
- Anschaffung & Einbau: Fest installierte Küchen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreibbar (Deutschland: i. d. R. 10 Jahre)
- Betriebsausgaben: Arbeits- und Handwerkerkosten (Montage, Anschluss, Anfahrt) sofort absetzbar
- Material- und Maschinenkosten: Über AfA bzw. Nutzungsdauer absetzbar
- Reparaturen & Austausch einzelner Teile: Sofort als Erhaltungsaufwand abziehbar
- Kleinbeträge: Geringwertige Kücheninvestitionen können unter Umständen sofort vollständig abgeschrieben werden
Hinweis: Bei umfassenden Modernisierungen oder Neubau kann eine Aktivierung erforderlich sein.
Voraussetzungen & Plannung:
Für die steuerliche Anerkennung müssen Rechnungen klar getrennt zwischen Arbeits-, Material- und Maschinenkosten ausweisen. Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen, und es dürfen keine öffentlichen Fördermittel gleichzeitig genutzt werden
- Planung:
- Ergonomie & Funktionalität: Die Küche muss den Arbeitsabläufen entsprechen und effizient nutzbar sein.
- Langlebigkeit: Achten Sie auf robuste, langfristig nutzbare Lösungen.
- Steuerliche Dokumentation: Alle Rechnungen müssen den steuerlichen Anforderungen entsprechen und korrekt dokumentiert sein.
Unser Team bei inpuncto stellt sicher, dass die Rechnungen klar die Arbeitskosten ausweisen, sodass sie die steuerlichen Vorteile problemlos geltend machen können.
Beratung bei inpuncto
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