Private Steuerabsetzung in der Schweiz
In der Schweiz können selbstnutzende Eigentümer ihre Kosten für Unterhalt und Renovationen steuerlich geltend machen, indem sie diese vom Eigenmietwert abziehen. Entscheidend ist dabei die klare Abgrenzung zwischen laufendem Unterhalt und werterhöhenden Investitionen, um die steuerliche Anerkennung korrekt zu nutzen und den maximalen Vorteil zu erzielen
Tipp: Planen Sie ihre Modernisierung mit inpuncto, um Wert und Steuervorteile noch optimal zu sichern.
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