Steuerliche Absetzung in Gewerblicher Nutzung
Wenn ein Vermieter oder Eigentümer eine Küche in einer gewerblich genutzten Immobilie einbaut, gelten die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben bzw. geschäftsmäßig begründeter Aufwand. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz können die Kosten vollumfänglich steuerlich abgesetzt werden.
Hinweis: Bei umfassenden Modernisierungen oder Neubau kann eine Aktivierung erforderlich sein.
Unser Team bei inpuncto stellt sicher, dass die Rechnungen klar die Arbeitskosten ausweisen, sodass sie die steuerlichen Vorteile problemlos geltend machen können.
Beratung bei inpuncto
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