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Private Steuerabsetzung in Deutschland

Lassen sich Handwerkerleistungen beim Kücheneinbau steuerlich absetzen? Ja, auch beim Kauf einer neuen Küche für selbst genutztes Wohneigentum lassen sich steuerliche Vorteile nutzen. In Deutschland sind die Materialkosten nicht abzugsfähig, die Arbeitskosten für den Kücheneibau jedoch steuerlich begünstigt.

Was können Sie bei Ihrer Küche absetzen?

Bei der Montage ihrer neuen Küche durch inpuncto Küchen können sie die Arbeitskosten als haushaltsnahe Handwerkleistung steuerlich geltend machen.

Absetzbar sind nur Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten. Die Materialkosten wie Fronten, Schränke, Geräte und Zubehör sind nicht absetzbar.

  • Steuervorteil: Bis zu 20% der reinen Lohnkosten (inklusive Mehrwertsteuer) können abgesetzt werden.
  • Maximalbetrag pro Jahr: Der Steuerabzug ist auf 1.200 € pro Haushalt begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Handwerkerleistungen.
Moderne Holzküche in Wildeiche mit offenen Regalen und Elementen aus Rohrstahl

Steuerliche Anerkennung

Damit das Finanzamt die Kosten für Handwerkerleistungen anerkennt, müssen Sie Folgendes beachten:

Rechnung: Die Lohnkosten müssen auf der Rechnung klar getrennt von den Materialkosten ausgewiesen werden.

Zahlung: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.

Weitere Hinweise:

  • Keine gleichzeitige Förderung durch öffentliche Mittel.
  • Rechnungen & Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahren.
Eine moderne Küche in Naturtönen mit integriertem Essbereich

Unser Team bei inpuncto stellt sicher, dass die Rechnungen klar die Arbeitskosten ausweisen, sodass sie die steuerlichen Vorteile problemlos geltend machen können.

Beratung bei inpuncto

Nutzen Sie jetzt auch den steuerlichen Vorteil bei der Küchenanschaffung in unseren Inpuncto Küchenstudios in Bietingen, Konstanz und Volketswil: Durch unseren umfassenden Service bieten wir Ihnen die beste Grundlage, um diesen Vorteil optimal zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Traumküche gestalten!

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