Wird Ihre Küche durch Handwerkerleistungen von Möbelmarkt Dogern aufgebaut werden, entstehen durch die Montage Lohnkosten der Mitarbeiter. 20% dieser Lohnkosten können abgesetzt werden. Die Höchstgrenze liegt jährlich bei 1200 Euro.

Wenn es sich um die erste Einbauküche in einem Neubau handelt, können Sie die Küche nicht steuerlich absetzten. Wohnen Sie in einem Bestandshaus oder -wohnung, dann können Sie die Lohnkosten absetzen.

Nein, Sie können die Lohnkosten für die Küchenmontage nur einmal geltend machen.

Bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung durch eine Bank, denn Barzahlungen gegen Quittung werden nicht anerkannt. Ein Kontoauszug oder Beleg für die Überweisung oder Bareinzahlung reicht als Nachweis aus. Nur so lässt sich der Geldfluss nachweisen und Schwarzarbeit verhindern.

In diesem Fall gelten diese als sogenannte Wirtschaftsgüter und könne über Ihre Nutzungsdauer, in der Regel 10 Jahre, linear abgeschrieben werden.

In diesem Falle gehört die Küche zu Betriebsvermögen, weshalb Ihre Anschaffungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Sie wird folglich in der Regel über 10 Jahre abgeschrieben.

Kleine Geräte und Küchenmöbel unter 800€ können sofort abgeschrieben werden.

In der Schweiz gelten teilweise andere Regelungen. Hier wird zwischen werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen unterschieden. Erstere sind sofort voll steuerlich abziehbar, letztere nicht jedoch sind diese bei der Grundstückgewinnsteuer anzurechnen.