Private Steuerabsetzung in der Schweiz

In der Schweiz können selbstnutzende Eigentümer ihre Kosten für Unterhalt und Renovationen steuerlich geltend machen, indem sie diese vom Eigenmietwert abziehen. Entscheidend ist dabei die klare Abgrenzung zwischen laufendem Unterhalt und werterhöhenden Investitionen, um die steuerliche Anerkennung korrekt zu nutzen und den maximalen Vorteil zu erzielen

Was können Sie bei Ihrer Küche absetzen?

In der Schweiz können Arbeits- und Handwerkerkosten für Einbau, Montage und Anfahrt sowie separat ausgewiesene Maschinen und-Gerätekosten direkt von der Steuer abgezogen werden.

  • Materialkosten & Afa: Schränke, Fronten, Geräte- nur über Abschreibung steuerlich nutzbar.
  • Werterhalt vs. Wertsteigerung:
    • Werterhaltend: Austausch einer alten Küche gegen ein gleichwertiges Modell-sofort abziehbar.
    • Wertsteigernd: Wesentlich Modernisierungen, z.B. Erweiterungen oder neue Geräte, sind Wertvermehrend und abzuschreiben.
Moderne Küche mit Holzelementen
Moderne, rustikale Holzküche mit Spülstein über Küchenunterschrank

Jetzt Küchenrenovation planen

Von den Steuerregelungen profitieren

Wer seine Küche modernisieren möchte, kann derzeit  von steuerlichen Vorteilen profitieren. 

Wenn Sie Ihre Küchenrenovation bereits geplant haben, kann es sich deshalb lohnen, Ihr Projekt noch vor den geplanten Änderungen umzusetzen.

Unsere Küchenexperten beraten Sie gerne zu Ihrer neuen Küche und unterstützen Sie bei der Planung.

Abschaffung des Eigenmietwerts

Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts werden sich diese Regelungen voraussichtlich bis Ende 2028 ändern.

Geplante Regelung: 
Bei selbstgenutztem Wohneigentum sollen künftig nur noch energetische Sanierungen steuerlich abziehbar sein. Die Kosten für den rein werterhaltenden Ersatz einer Küche wären damit künftig möglicherweise nicht mehr abzugsfähig.

Wichtiger Hinweis:
Ob und in welchem Umfang eine Küchenrenovation steuerlich abzugsfähig ist, hängt von der Art der Arbeiten sowie den kantonalen Bestimmungen ab. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Steueramt beraten.

Beratung bei inpuncto

Nutzen Sie jetzt auch den steuerlichen Vorteil bei der Küchenanschaffung in unseren Inpuncto Küchenstudios in Bietingen, Konstanz und Volketswil: Durch unseren umfassenden Service bieten wir Ihnen die beste Grundlage, um diesen Vorteil optimal zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Traumküche gestalten!